Ilona Bebnowski


Direkt zum Seiteninhalt

Hautkrebsbehandlung

Besondere Leistungen

Seit dem 1 Juli 2008 können gesetzlich Krankenversicherte ab dem 35. Lebensjahr alle 2 Jahre eine Hautkrebsvorsorge - Hautkrebsscreening - zu Lasten ihrer Krankenversicherung in Anspruch nehmen.

Inzwischen übernehmen eine Reihe von gesetzlichen Krankenkassen darüberhinaus auch die Kosten der Hautkrebsfrüherkennungsuntersuchung bei jüngeren Menschen. HAUTÄRZTE sind die Experten für das Hautorgan. Sie kennen die unterschiedlichen Formen des Hautkrebses und können sie von anderen auffälligen Hautveränderungen
unterscheiden. Eine Ganzkörperuntersuchung auf Hautkrebs ist wenig aufwendig und lohnt sich !!!

Bitte beachten Sie:


Ein früh erkannter Hautkrebs
ist sicher heilbar!
Lassen Sie Ihre Pigmentmale kontrollieren!


Was ist Screening?
Der Begriff "Screening" kommt aus dem Englischen und bedeutet "Filteruntersuchung".
Eine Screeninguntersuchung wird definiert als systematische Früherkennungsmaßnahme.
Ein Screeningtest dient ausschließlich dazu, verdächtige Befunde zu identifizieren.




Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü